Alle Informationen zum Autoführerschein
Der Autoführerschein
Führerscheinklasse B
Der Autoführerschein der Klasse B schließt die Klassen AM & L mit ein.
Wir haben für dich alle Informationen zum Autoführerschein, ausführlich zusammengefasst. Solltest du noch Fragen haben kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht per WhatsApp zukommen lassen.
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 3500kg
- Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
- mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg
- oder zulässige Gesamtmasse: über 750kg, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Fahrzeug 3500kg nicht übersteigt
Wir bilden dich auch für den Führerschein der Klassen B in Automatik aus!
Klasse B | Begleitendes Fahren ab 17
Bei der Anmeldung braucht man hier zusätzlich die Genehmigung der Erziehungsberechtigten und die Angaben der einzelnen Begleitpersonen.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und bereits seit 5 Jahren durchgehend einen Führerschein der Klasse B haben. Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben.
Klasse B196
Seit dem 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen fahren.
Hierzu ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis bzw. der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat kann Berücksichtigung finden. Die Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde vollzogen.
- der Antragsteller bei der Erteilung mindestens 25 Jahre alt ist.
- ein Nachweis der erfolgten Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten vorliegt. (Mind. 10 praktische Fahrstunden / 4x 90 Min. theoretische Schulung)
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
Neue Automatikregelung B197
Ab dem 01.04.2021 tritt die neue Automatikregelung (B197) in Kraft.
Und was bedeutet das für dich?
Bisher war es so, wenn du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, dann durftest du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren.
Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung, wenn während der Führerscheinausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen, mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer (!), absolviert worden ist.
Das heißt für DICH!
Du absolvierst in diesem Modell die Fahrstunden sowohl auf einem Schaltwagen, sowie auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Der Gesetzgeber schreibt vor, mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren. Wir möchten dir aber anbieten und gewährleisten, dass du auch mehr Fahrstunden auf dem Schaltwagen fahren kannst, um dir die Sicherheit zu geben, dass du das Schaltfahrzeug jederzeit beherrschen kannst.
Im Anschluss kannst du die Fahrstunden, sowie die Prüfungsvorbereitung und die praktische Prüfung auf dem Automatikfahrzeug ablegen. Nach der bestandenen praktischen Prüfung darfst du dann sowohl Schaltfahrzeug, sowie ein Automatikfahrzeug fahren.
Wir bieten dir die Ausbildung zur neuen Regelung ab sofort in unseren Fahrschulen an, somit hast du die Möglichkeit, während deiner Ausbildung mit beiden Varianten fahren zu können um ggf. herauszufinden, was dir mehr „liegt“.
Andrea Voss Inhaberin
0171 – 952 91 03
Raphael Vogt Verantwortlicher Leiter
0170 – 938 18 18
