Alle Informationen zum Motorradführerschein
Der Motorradführerschein
Führerscheinklasse A | A2 | A1 | AM | B196
Wenn du dich für den Motorradführerschein interessierst, bist du hier genau richtig. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 und A2 mit ein.
Wir haben für dich alle Informationen zu deinem Zweiradführerschein oder Rollerführerschein ausführlich zusammengefasst. Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren, oder uns eine Nachricht per WhatsApp zukommen lassen.
Klasse A
Krafträder
- Hubraum: mehr als 50cm3
- Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45km/h
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung: mehr als 15kW
- Räder: symmetrisch angeordnet
- Hubraum: mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
- Höstgeschwindigkeit: mehr als 45cm/h
- Leistung: mehr als 15kW
Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Klasse A2
- Motorleistung: nicht mehr als 35kW, die nicht mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet werden
- Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,2kW/kg
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Alter: 18 Jahre
Klasse A1
Krafträder
- Hubraum: nicht mehr als 125cm3
- Motorleistung: nicht mehr als 11kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,1kW/kg
- gilt auch für Krafträder mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Räder: symmetsich angeordnet
- Hubraum: nicht mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
- Höstgeschwindigkeit: nicht mehr als 45cm/h
- Leistung: bis zu 15kW
Alter: 16 Jahre
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- mit Verbrennungsmotor und Hubraum nicht mehr als 50cm3
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
- Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 270 kg
- Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (Klasse L6e)
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
- Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
- Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 425 kg
- Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz
Alter: 15 Jahre
Stufenregelung
Hast du Fragen zu der Stufenregelung? Dann kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht per WhatsApp zukommen lassen.
Klasse B196
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Klasse B berechtigt auch zum führen von Krafträdern der Klasse A1
- im Inland
- auch mit Beiwagen
Alle Informationen zur Führerscheinerweiterung B196 findest du auf der Seite: Autoführerscheine
Andrea Voss Inhaberin
0171 – 952 91 03
Raphael Vogt Verantwortlicher Leiter
0170 – 938 18 18
